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KG, 18.01.2018 - 3 Ws (B) 338/17 - 162 Ss 177/17 |
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KG, Entscheidung vom 18. Januar 2018 - 3 Ws (B) 338/17 - 162 Ss 177/17 (https://dejure.org/2018,11439)
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 25 Abs 1 S 1 StVG, § 37 Abs 2 S 2 Nr 1 S 7 StVO, § 1 Abs 1 Anl 1 Nr 132.3 BKatV, § 4 Abs 1 S 1 Nr 3 BKatV
Verkehrsordnungswidrigkeit: Regelfahrverbot bei Losfahren nach Umschalten der Ampel für den Geradeausverkehr auf Grün trotz fortlaufender Rotlichtphase für Linksabbieger - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StVG § 25 Abs. 1 ; BKat Nr. 132.3
Verhängung eines Fahrverbots bei einem sog. atypischen Rotlichtverstoß - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Berlin-Tiergarten, 07.09.2017 - 315 OWi 440/17
- KG, 18.01.2018 - 3 Ws (B) 338/17 - 162 Ss 177/17
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- KG, 13.01.2010 - 3 Ws (B) 714/09
Qualifizierter Rotlichtverstoß: Erhöhung der Regelgeldbuße wegen "überaus langer …
Auszug aus KG, 18.01.2018 - 3 Ws (B) 338/17
Die Verhängung eines Fahrverbots im Falle des Vorliegens eines qualifizierten Rotlichtverstoßes hat ihre Ursache darin, dass sich bei länger als einer Sekunde andauernder Rotlichtphase bereits Querverkehr in dem durch das Rotlicht gesperrten Bereich befinden kann (vgl. Senat, Beschlüsse vom 7. Oktober 2002 - 3 Ws (B) 364/02 - und 13. Januar 2010 - 3 Ws (B) 714/09 - m. w. N.) und die Einfahrt in den durch das rote Wechsellichtzeichen geschützten Bereich regelmäßig mit nicht unerheblicher Geschwindigkeit erfolgt. - KG, 05.09.2001 - 3 Ws (B) 420/01
Auszug aus KG, 18.01.2018 - 3 Ws (B) 338/17
Ein solches Verhalten ist nicht auf Verantwortungslosigkeit, oder grobe Nachlässigkeit zurückzuführen (vgl. schon Senat in VRs 101, 301f. mit weiteren Nachweisen).
- KG, 05.02.2019 - 3 Ws (B) 3/19
Erforderliches Rügevorbringen bei durch Fahrverbot drohendem Arbeitsplatzverlust
Ausgangspunkt für die Prüfung, ob das Gericht im Rahmen des ihm durch diese Vorschrift eingeräumten Ermessens wegen des Vorliegens einer unzumutbaren Härte von der Anordnung eines Fahrverbots absehen kann, ist die durch den Gesetzgeber in § 4 Abs. 1 Satz 1 (hier Nr. 1) BKatV ausgelöste Indizwirkung (vgl. Senat, Beschlüsse vom 18. Januar 2018 - 3 Ws (B) 338/17 -, 17. Januar 2018 - 3 Ws (B) 356/17 - und 7. Juli 2016 - 3 Ws (B) 358/16 - alle juris), wonach in den dort genannten Fällen die Anordnung eines Fahrverbots in der Regel in Betracht kommt. - KG, 15.10.2018 - 3 Ws (B) 238/18
Bußgeldbescheid als wirksame Verfahrensgrundlage
Von der Anordnung eines Fahrverbots kann daher nur dann abgesehen werden, wenn der Sachverhalt so erheblich vom Regelfall abweicht und deswegen Ausnahmecharakter besitzt, dass die Verhängung der regelhaften Sanktionen der BKatV, insbesondere die Anordnung eines Fahrverbots eine unangemessene Härte darstellt (vgl. Senat, Beschlüsse vom 20. März 2018 - 3 Ws (B) 90/18 -, vom 18. Januar 2018 - 3 Ws (B) 338/17 - und vom 24. Februar 2016 - 3 Ws (B) 95/16 - alle juris). - KG, 12.03.2019 - 3 Ws (B) 53/19
Feststellungen zu persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen im …
Von der Anordnung eines Fahrverbots kann daher nur dann abgesehen werden, wenn der Sachverhalt so erheblich vom Regelfall abweicht und deswegen Ausnahmecharakter besitzt, dass die Verhängung der regelhaften Sanktionen der BKatV, insbesondere die Anordnung eines Fahrverbots eine unangemessene Härte darstellt (vgl. Senat, Beschlüsse vom 20. März 2018 - 3 Ws (B) 90/18 -, vom 18. Januar 2018 - 3 Ws (B) 338/17 - und vom 24. Februar 2016 - 3 Ws (B) 95/16 - alle [juris]).